Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden ...
(3 Sichtweisen und 1 Anmerkung)
Nach fast fünf Jahren Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt, dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Peter Boehringer, Euro-Kritiker der ersten Stunde und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, meint: "Das Bundesverfassungsgericht stellt die EZB vor eine unlösbare Aufgabe."
„Dies ist ein wichtiges Urteil. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der AfD-Fraktion, wonach die EZB seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht handelt. Gleichzeitig rügt das Gericht die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen.“